Grundlage für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist die „Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte“.
Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben diese Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Diese Fachkunde wird, abhängig vom Bundesland, von den jeweilig zuständigen Stellen bescheinigt. Wird das Zahnmedizinstudium an einer bayerischen Universität abgeschlossen, bescheinigt die Fachkunde die jeweilige Universität. Die BLZK stellt in diesen Fällen keine gesonderte Fachkundebescheinigung aus.
Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz beantragen: Anleitung und Formulare
Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen in der Regel die Fachkunde gesondert erwerben. Mehr Informationen finden Sie hier:
Fachkunde im Strahlenschutz (ZA)
In Bayern gemeldete Zahnärzte beantragen eine Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz nach dem entsprechenden Kurs bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Hierfür müssen verschiedene Unterlagen bei der BLZK eingereicht werden.
Welche Dokumente darüber hinaus benötigt werden und wohin diese geschickt werden müssen, erfahren Sie hier:
www.blzk.de/fachkunde
Gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) soll eine Fachkundebescheinigung nur innerhalb von fünf Jahren nach dem erfolgreich absolvierten Kurs ausgestellt werden.
Je nach Aufnahmetechnik ist der Erwerb einer weiteren Fachkunde notwendig. Hier erfahren Sie Einzelheiten über die drei weiteren Fachkunden für Zahnärzte:
Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen
Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung
Weiterführende Technik „Digitale Volumentomographie (DVT)“
Eine Zweitschrift einer Fachkundebescheinigung oder Aktualisierungsbescheinigung kann das Referat Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK nur für eine von der BLZK ausgestellte Bescheinigung erstellen (gegen Gebühr).
Bei Zahnärzten mit Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierung erfolgen.
Die 5-jährige Frist gilt ab dem Tagesdatum des Erwerbs der Fachkunde bzw. ab dem Tagesdatum der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.
Für die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz sind entsprechende Kurse zu absolvieren. Informationen zum Ablauf der Kurse erhalten Sie von den jeweiligen Kursveranstaltern.
Liste Strahlenschutzkurse (PDF | 390 KB)
Eine aktuelle Liste „Strahlenschutzkurse“ für Bayern können Sie hier einsehen:
Liste Strahlenschutzkurse (PDF | 390 KB)
Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über den jeweiligen Kursveranstalter. Die BLZK ist kein Kursveranstalter.
Die Bescheinigung über die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde ist der zuständigen Behörde (in Bayern das Gewerbeaufsichtsamt) nur auf Anforderung vorzulegen.
Der Erwerb einer neuen, aufbauenden Fachkunde, wie z.B. DVT, kommt einer Aktualisierung im Strahlenschutz für Zahnärzte gleich. Voraussetzung ist hier die von der jeweilig zuständigen Stelle – in Bayern die BLZK – ausgestellte Fachkundebescheinigung für Zahnärzte für das jeweilige Anwendungsgebiet. Sie gibt das neue Datum für die nächste fällige Aktualisierung vor. Eine gesonderte Bescheinigung über eine Aktualisierung ist nicht notwendig und wird von der BLZK nicht ausgestellt.
Ein von der jeweils zuständigen Stelle – in Bayern die BLZK – anerkannter Aktualisierungskurs für Zahnärzte ist für alle erworbenen zahnärztlichen Fachkunden ausreichend.
Eine Erinnerung durch die BLZK an die gesetzlich vorgeschriebene nächst fällige Aktualisierung ist nicht möglich.