Sie finden Ihre BLZK-Nummer auf dem Adressaufkleber des Bayerischen Zahnärzteblatts (BZB). Bei Fragen können Sie sich an die Mitgliederverwaltung der BLZK wenden.
Bitte melden Sie den Verlust Ihres Zahnarztausweises bei Ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Die Zahnarztausweise werden bei Verlust oder Kammerwechsel für ungültig erklärt. Die Verlustanzeige wird im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) veröffentlicht.
Sie sind Mitglied im Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV). Sie erhalten den Zahnarztausweis bei dem für Sie zuständigen ZBV. Die BLZK stellt keine Zahnarztausweise aus.