03/19/2024 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa

Mindestvorgaben für zahnärztliche Ausbildung

Mitte Januar hat die Europäische Kommission den Entwurf einer sogenannten delegierten Richtlinie zur Anpassung der in der Berufsanerkennungsrichtlinie festgelegten Mindestvorgaben für die Ausbildung von Krankenpflegepersonal, Apothekern und Zahnärzten vorgelegt. Diese stammen aus den 1970er-Jahren und sind daher modernisierungsbedürftig.

Die Kommission schlägt mit Blick auf das Studium der Zahnmedizin wichtige Modernisierungen vor. So sollen in die Liste der zahnmedizinischen Fächer auf EU-Ebene erstmals Implantologie, Alterszahnheilkunde (Gerodontologie), interprofessionelle kollaborative Versorgung, regenerative Medizin, öffentliche Zahngesundheit, Praxismanagement, Genetik und Immunologie, regenerative Zahnmedizin sowie digitale Technologien aufgenommen werden.

Die Europäische Union vollzieht damit eine überfällige Anpassung an die aktuelle Ausbildungssituation in den meisten Mitgliedsstaaten. Die Bundeszahnärztekammer und der Council of European Dentists, der europäische Dachverband der Zahnärzte, begrüßten den Schritt der EU-Kommission. Beide Organisationen hatten sich jedoch im Vorfeld im Interesse des Patientenschutzes für ambitioniertere Vorgaben ausgesprochen.


Quelle: BZB 3/2024, S. 28

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