12/20/2023 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa
Europäischer Gerichtshof: Erste Kopie der Patientenakte kostenlos
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in Luxemburg entschieden, dass Patientinnen und Patienten einen Anspruch auf eine unentgeltliche erste Kopie ihrer Patientenakte haben. Ausgangspunkt war ein Fall aus Deutschland. Ein Patient verlangte von seiner Zahnärztin eine Kopie seiner Unterlagen, weil er einen Behandlungsfehler vermutete. Die Zahnärztin forderte im Gegenzug, dass er, wie aktuell nach deutschem Recht vorgesehen, die Kosten dafür übernimmt.
Aus Sicht des EuGH räumt die EU-Datenschutzgrundverordnung Patientinnen und Patienten jedoch das Recht auf eine kostenlose Herausgabe einer ersten Kopie ihrer Krankenakte ein. Patienten müssen ihr Anliegen auch nicht begründen, entschieden die Richter. Zudem haben die Patienten das Recht auf eine vollständige Kopie der Dokumente, die sich in ihrer Akte befinden, „wenn dies zum Verständnis der in diesen Dokumenten enthaltenen personenbezogenen Daten erforderlich ist“. Dies schließe nach Ansicht des Gerichts auch Daten aus der Patientenakte ein, die Informationen wie Diagnosen, Untersuchungsergebnisse, Befunde der behandelnden Ärzte und Angaben zu Behandlungen oder Eingriffen enthalten.
Quelle: BZB 12/2023, S. 27