11/15/2022 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Röntgengeräte: Vor-Ort-Prüfungen in der Zahnarztpraxis
Umsetzung der Euratom-Richtlinie durch die Gewerbeaufsichtsämter
Seit Anfang 2022 werden in Bayern von den jeweils zuständigen Gewerbeaufsichtsämtern stichprobenartig Vor-Ort-Prüfungen bei Röntgengeräten durchgeführt. Diese Prüfungen können aber auch „anlassbezogen“ oder im Rahmen einer allgemeinen Praxisbegehung stattfinden.
Wenn in der Zahnarztpraxis bei einem Patienten eine Röntgenaufnahme durchgeführt wird, befindet sich der Patient in einer sogenannten „geplanten Expositionssituation“ – er wird geplant Röntgenstrahlung ausgesetzt. Um das mögliche Ausmaß des damit verbundenen Strahlenrisikos abzuschätzen, wurde gemäß der Richtlinie 2013/59/Euratom der §180 „Aufsichtsprogramm“ im Strahlenschutzgesetz geschaffen. Dieses Aufsichtsprogramm betrifft alle Praxen, die Röntgengeräte betreiben, und wird unter anderem auch beim Betrieb von Röntgengeräten in der Zahnarztpraxis durchgeführt. Gemäß §149 Strahlenschutzverordnung hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz dazu Kriterien für die sogenannten Vor-Ort-Prüfungen festgelegt. [...]
Den vollständigen Artikel finden Sie im Bayerischen Zahnärzteblatt 11/2022 auf Seite 43.
Röntgengeräte: Vor-Ort-Prüfungen in der Zahnarztpraxis
Weitere Informationen
www.blzk.de/roe-vor-ort