01/31/2023 | Nachrichten | Zahnaerztliches Personal

Förderbetrag für Weiterbildungsstipendium erhöht

Künftig gilt der Höchstsatz von 8.700 Euro

Es ist ein richtiges und wichtiges Zeichen, dass das Bundesministerium für Bildung und Forschung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung nicht nur beibehält, sondern sogar erhöht und damit weiterhin in Bildung und Zukunft investiert. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausforderungen nicht nur für Zahnarztpraxen dar.

Für ein Weiterbildungsstipendium stieg zum 1. Januar 2023 der Förderhöchstbetrag von 8.100 Euro auf 8.700 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) damit 2.900 Euro pro Jahr für Weiterbildungen zur Verfügung. Das Weiterbildungsstipendium wird somit noch attraktiver. Der neue Höchstbetrag gilt für alle Teilnehmenden, die ab dem 1. Januar 2023 neu aufgenommen wurden. Diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung ebenfalls und erhalten den neuen Förderhöchstbetrag.

Derzeit werden 80 ZFA über die BLZK gefördert

Zum 1. Januar 2023 konnten wieder 27 neue Stipendiatinnen und Stipendiaten von der BLZK in das Förderprogramm aufgenommen werden. Aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen erhalten damit aktuell 80 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Fördermittel aus dem Programm. Die Teilnehmenden können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 92 Weiterbildungsmaßnahmen gefördert. An erster Stelle stehen die Aufstiegsfortbildungen: Von den Stipendiatinnen und Stipendiaten wurden allein 19-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 13-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und zweimal die Dentalhygiene (DH) besucht. Insgesamt konnte die BLZK im Jahr 2022 etwa 115.000 Euro an die Teilnehmenden auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres etwa 25 bis 30 Stipendiaten in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder ZFA mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Die Förderung richtet sich an junge berufliche Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt nicht älter als 25 Jahre sein dürfen.

Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres.

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