12/16/2025 | Nachrichten | BLZK
eHBA-Umstellung: Übergangsfrist bis Ende Juni 2026
Die seitherige Frist bis Dezember 2025 wurde von der gematik auf 30. Juni 2026 verlängert.
Damit können eHBA der älteren Generation weiterhin genutzt werden, auch für elektronische Signaturen von E-Rezepten, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen oder eArztbriefen.
Hintergrund ist die verpflichtende Umstellung des Verschlüsselungsverfahrens in der Telematikinfrastruktur: Ab 2026 stellt die TI auf ECC um und verabschiedet sich vom bisherigen RSA-Verfahren. Betroffen sind eHBA, Praxisausweise (SMC-B) und Konnektoren.
Die wichtigsten Punkte der neuen Regelung:
- eHBA der Version G2.0 (nur RSA) dürfen noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden.
- Danach funktionieren nur noch eHBA G2.1, die zusätzlich ECC-Zertifikate enthalten.
- Ab 1. Januar 2026 dürfen die Anbieter nur noch komplett ECC-fähige Karten ausgeben.
Dennoch ist dringend zu empfehlen, den Austausch aller betroffenen Komponenten möglichst zeitnah bzw. wenn möglich bis Ende 2025 einzuplanen, um den sicheren TI-Betrieb nicht zu gefährden.
Wir weisen alle betroffenen Zahnärztinnen und Zahnärzte darauf hin, dass der Heilberufsausweis (eHBA) der Kartengeneration G2.0 zeitnah getauscht werden muss. Zahnärztinnen und Zahnärzte die über den Anbieter T-Systems GmbH einen eHBA besitzen, sind in diesem Fall vom Kartenaustausch nicht betroffen.