07/29/2022 | Nachrichten | BLZK
Neue Anforderungen an die Inhalte von Arbeitsverträgen ab 1. August
Ab dem 1. August 2022 gelten neue Vorgaben zum zwingenden Inhalt von Arbeitsverträgen. Das betrifft sowohl Arbeitsverhältnisse, die ab dem 1. August 2022 beginnen (Neuverträge), als auch die, die bereits bestehen (Altverträge).
Details zu den Änderungen finden Sie hier:
Musterverträge: Ab 1. August 2022 neue Regelungen für den Inhalt von Arbeitsverträgen